Der Zahnimplantat-Ablauf umfasst Untersuchung und Planung, das Einsetzen des Implantats unter örtlicher Betäubung, die Einheilzeit, Freilegung und Abdruck sowie den Zahnersatz. In der Regel ist die Behandlung laut DGI binnen drei bis vier Monaten abgeschlossen. Die einzelnen Schritte können je nach Befund unterschiedlich lange dauern.1

Der Ablauf einer Zahnimplantation im Überblick

Der Ablauf beim Zahnimplantat lässt sich in mehrere klar getrennte Phasen einteilen. Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) nennt für Diagnostik, Planung und Vorbehandlung etwa zwei bis drei Wochen. Die eigentliche Operation dauert 30 bis 60 Minuten. Danach folgt die Einheilphase, bevor der Zahnersatz angefertigt und eingesetzt wird.1

SchrittWas passiertDauer
Diagnostik, Planung und VorbehandlungUntersuchung, Röntgen und Vorbereitung2–3 Wochen
ImplantationEinsetzen des Implantatkörpers in den Kieferknochen30–60 Minuten
EinheilphaseDas Implantat verbindet sich mit dem Knochen6–12 Wochen
Herstellung des ZahnersatzesAnfertigung der Krone, Brücke oder Prothese1–2 Wochen
Prothetische BehandlungAbdruck, Anprobe und Eingliederung3–8 Sitzungen
Quelle für die Zeitleiste: Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI), Patientenbroschüre „Zahnimplantate“.¹

Die DGI gibt für die gesamte Behandlung in der Regel drei bis vier Monate an.1 Einen allgemeinen Überblick über Implantate und die verschiedenen Formen des Zahnersatzes finden Sie im Zahnimplantat-Ratgeber, wenn Sie neben dem konkreten Ablauf auch die grundsätzlichen Möglichkeiten einordnen möchten.

Schritt 1: Untersuchung und Planung

Am Anfang steht die Untersuchung. Die DGI beschreibt eine ausführliche Untersuchung mit Röntgenaufnahmen als Grundlage der Planung. Bei unkomplizierten Fällen kann eine Panoramaaufnahme, also ein Orthopantomogramm, ausreichen. Eine dreidimensionale DVT-Aufnahme ist laut DGI nicht bei jeder Implantatbehandlung erforderlich.1

Bei der Planung wird festgelegt, an welcher Stelle das Implantat eingesetzt werden soll und wie die weitere Versorgung erfolgt. Der genaue Ablauf hängt dabei vom vorhandenen Befund ab.

Vor Beginn einer Zahnersatzbehandlung wird ein Heil- und Kostenplan erstellt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weist darauf hin, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte ihren Patientinnen und Patienten vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan zur Verfügung stellen müssen.2

Für gesetzlich Versicherte kommt anschließend die Krankenkasse ins Spiel. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erklärt, dass der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn geprüft und bewilligt werden muss. Der Genehmigungsprozess dauert in der Regel nur wenige Tage.3

Die KZBV weist außerdem darauf hin, dass Implantate grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Für bestimmte Situationen gelten Ausnahmen. Der Festzuschuss zum Zahnersatz richtet sich nach dem festgestellten Befund.4

Wenn Sie die finanziellen und organisatorischen Fragen vor dem Eingriff genauer einordnen möchten, erklärt der Ratgeber zu Zahnimplantat-Kosten, welche Punkte rund um Heil- und Kostenplan und Eigenanteil relevant sind.

Schritt 2: Das Implantat wird eingesetzt

Die eigentliche Implantation ist ein chirurgischer Eingriff. Die DGI beschreibt sie als in der Regel ambulante Behandlung, bei der meistens eine örtliche Betäubung genügt. Die Operation selbst dauert etwa 30 bis 60 Minuten.1

Dabei wird der Implantatkörper als künstliche Zahnwurzel in den Kieferknochen eingesetzt. Später dient ein Aufbau, das sogenannte Abutment, als Verbindung zwischen Implantatkörper und Zahnkrone.1

Zahnimplantat im Kieferknochen mit Aufbau und Krone zwischen natürlichen Zähnen
Der Implantatkörper sitzt im Kieferknochen, darauf folgen Aufbau und Krone. Illustration: Alexmit art, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Auch die Bundeszahnärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) beschreiben die Implantation als ambulanten Eingriff unter lokaler Betäubung.5

Nach dem Eingriff kann die behandelte Stelle zunächst empfindlich sein. Die DGI nennt Wundschmerz sowie mögliche Schwellungen als Beschwerden, die nach einer Implantation auftreten können. Einfache Schmerzmittel können die Beschwerden lindern.1

Was Patienten zum Thema Schmerzen nach dem Eingriff wissen möchten und wie die Zeit danach einzuordnen ist, finden Sie ausführlicher im Ratgeber zu Zahnimplantat-Schmerzen.

Schritt 3: Die Einheilzeit

Nach dem Einsetzen beginnt die wichtigste Wartephase im zeitlichen Ablauf: die Einheilung. Die DGI nennt dafür im Text etwa acht bis zwölf Wochen, in ihrer Zeitleiste sechs bis zwölf Wochen. Während dieser Zeit kann die Zahnlücke mit einem Provisorium geschlossen werden.1

Das Prinzip lässt sich einfach erklären. Nach Angaben des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) werden Implantate ähnlich einem Dübel im Kieferknochen verankert. Das Knochengewebe verbindet sich dabei mit der Oberfläche des Implantats.6

Die Bundeszahnärztekammer und die DGZMK nennen in ihrer Patienteninformation einen älteren, breiteren Zeitraum von drei bis sechs Monaten. Sie weisen darauf hin, dass die Einheilung im Unterkiefer schneller als im Oberkiefer abläuft.5 Für die konkrete Planung ist deshalb der Befund entscheidend.

Während der Einheilzeit wird häufig ein provisorischer Zahnersatz getragen.5 Das bedeutet: Auch wenn die Implantation selbst an einem einzelnen Termin erfolgt, ist die Behandlung damit noch nicht abgeschlossen.

Schritt 4: Freilegung und Abdruck

Wenn das Implantat unter dem Zahnfleisch eingeheilt ist, folgt bei einer geschlossenen Einheilung ein kleiner zweiter Eingriff. Die DGI bezeichnet diesen Schritt als Freilegung. Dabei wird das Implantat unter örtlicher Betäubung wieder zugänglich gemacht, damit die weitere Versorgung beginnen kann.1

Auch die Bundeszahnärztekammer und die DGZMK beschreiben bei einer geschlossenen Einheilung diesen kleinen zweiten chirurgischen Eingriff.5

Danach folgt die prothetische Phase. Der Abdruck beziehungsweise die weitere Aufnahme der Situation dient dazu, den Zahnersatz passend zum Implantat anzufertigen. Die DGI nennt für die prothetische Behandlung je nach Umfang üblicherweise drei bis acht Sitzungen.1

Die Freilegung des Implantats ist damit kein neuer Beginn der Behandlung, sondern ein Übergang von der Einheilphase zur Versorgung mit dem eigentlichen Zahnersatz.

Schritt 5: Krone, Brücke oder Prothese

Nach erfolgreicher Einheilung wird der Zahnersatz auf dem Implantat befestigt. Die KZBV beschreibt, dass auf der künstlichen Zahnwurzel eine Krone aus Metall-Keramik oder Keramik befestigt werden kann. Implantate können außerdem als Grundlage für Brücken oder Prothesen dienen.4

Bei einem einzelnen fehlenden Zahn ist die Krone die typische Form des sichtbaren Zahnersatzes. Werden mehrere Zähne ersetzt, können auch andere Formen des Zahnersatzes auf Implantaten befestigt werden. Das IQWiG nennt Kronen, Brücken und Prothesen als mögliche Versorgungen.6

Der Ablauf bis zur Krone auf dem Implantat besteht deshalb aus mehreren prothetischen Terminen. Die DGI nennt für diese Phase insgesamt drei bis acht Sitzungen, abhängig vom Umfang der Versorgung.1

Wenn mehrere fehlende Zähne versorgt werden sollen, beschreibt die Seite Implantate für mehrere Zähne die entsprechende Versorgung genauer und hilft dabei, den nächsten Behandlungsschritt einzuordnen.

Sofortimplantation: wann geht es schneller?

Ein Implantat muss nicht in jedem Fall erst lange nach dem Ziehen eines Zahnes eingesetzt werden. Die DGI beschreibt zwei Möglichkeiten: Bei geeigneten Voraussetzungen kann das Implantat sofort nach der Entfernung des Zahnes eingesetzt werden. Alternativ kann die sogenannte verzögerte Sofortimplantation nach etwa sechs Wochen erfolgen.1

Das ist der wesentliche Punkt, wenn ein Zahn gezogen und durch ein Implantat ersetzt wird. Der Zeitpunkt des Einsetzens hängt vom jeweiligen Befund und den Voraussetzungen für die Implantation ab.

Die KZBV bestätigt, dass bei entsprechenden Voraussetzungen auch Behandlungskonzepte möglich sind, bei denen bereits direkt nach dem Einsetzen Zahnersatz auf dem Implantat befestigt wird.4 Die DGI macht zugleich ausdrücklich deutlich: Sofortversorgung bedeutet nicht Sofortbelastung.1

Wenn Knochen fehlt: Knochenaufbau und Sinuslift

Für ein Implantat muss ausreichend Knochen vorhanden sein. Die DGI nennt als Orientierung eine Kieferkammhöhe von mindestens acht Millimetern und eine Breite von mindestens fünf Millimetern. Ist der Kieferkamm schmaler oder niedriger, kann ein Knochenaufbau, eine sogenannte Augmentation, erforderlich sein.1

Nach einem solchen Knochenaufbau muss der Kieferknochen in den meisten Fällen zunächst mehrere Monate heilen, bevor ein Implantat eingesetzt werden kann.1 Das verlängert den Zahnimplantat-Ablauf entsprechend.

Wenn Sie diesen Behandlungsschritt genauer verstehen möchten, finden Sie auf der Seite zum Knochenaufbau Informationen dazu, wann dieser Teil der Behandlung relevant wird.

Im Oberkiefer kann zusätzlich ein Sinuslift erforderlich sein. Dabei wird der Hohlraum über dem Oberkiefer mit patienteneigenem Knochen oder Knochenersatzmaterial aufgefüllt.1 Weitere Informationen zum Sinuslift helfen Ihnen dabei, diesen speziellen Abschnitt der Implantatplanung einzuordnen.

Der Ablauf bei einer Behandlung in Istanbul

Bei einer Implantatbehandlung im Ausland bleiben die medizinischen Schritte grundsätzlich dieselben: Untersuchung und Planung, Implantation, Einheilung, Freilegung und anschließende prothetische Versorgung. Der entscheidende organisatorische Punkt ist die Einheilzeit. Eine Behandlung im Ausland erfordert deshalb normalerweise mehr als einen Besuch.

Bei DentSpa in Şişli, Istanbul, beginnt die kostenlose Beratung mit dem klinischen Befund und Ihren Vorstellungen. In der Beratung auf Deutsch erklärt ein Zahnarzt, warum ein bestimmter Ansatz empfohlen wird, warum ein anderer nicht infrage kommt, was benötigt wird und wie viele Besuche realistisch sind. Qualität wird dabei nicht reduziert, um einen bestimmten Preis zu erreichen.

Die Behandlungstage und die Zeit dazwischen werden entsprechend der Einheilphase geplant. Die freien Tage während eines Aufenthalts verbringen Sie in Istanbul.

DentSpa setzt mehr als 1.000 Straumann-Implantate pro Jahr. Straumann veröffentlicht diese Angabe auf seiner eigenen Seite zur Zertifikatsprüfung. Was hinter der Auszeichnung steht, lesen Sie im Beitrag zum Straumann Achievement Award.

Für die Betreuung internationaler Patienten ist DentSpa von der Global Healthcare Accreditation (GHA) mit der Certification for Excellence in Medical Travel Patient Experience zertifiziert. Die Zertifizierung bezieht sich auf die Kommunikation vor der Behandlung, die Koordination während der Behandlung und die Nachbetreuung danach. Mehr zur Bedeutung dieser Zertifizierung finden Sie im Artikel über die GHA-zertifizierte Zahnklinik.

DentSpa ist vom türkischen Gesundheitsministerium zugelassen und nach ISO 9001 sowie ISO 10002 zertifiziert. Außerdem ist die Klinik Mitglied des türkischen Zahnärzteverbands (TDB). Die einzelnen Angaben zu Lizenz und Qualitätsstandards finden Sie auf der Seite zu den Qualitätsstandards.

Der Preisvorteil gegenüber privaten Preisen in Deutschland beträgt bei DentSpa bis zu 70 %. Er entsteht aus dem Kostenniveau in der Türkei, vor allem bei Personal- und Laborkosten, und nicht daraus, dass weniger gemacht oder anderes Material verwendet wird.

Nach der Rückkehr nach Deutschland endet die Betreuung nicht. Die Nachbetreuung wird von Istanbul aus fortgeführt. Welche Informationen dazu für die Zeit nach der Behandlung vorgesehen sind, erfahren Sie auf der Seite zur Nachbehandlung nach der Rückkehr.

Wer den gesamten Ablauf einer Implantatbehandlung in Istanbul als Behandlungspfad ansehen möchte, findet auf der Seite Zahnimplantat-Verfahren den entsprechenden Überblick. Für eine breitere Einordnung einer Zahnbehandlung in der Türkei steht außerdem der Ratgeber zur Zahnbehandlung in der Türkei zur Verfügung.

Vorher und nachher: Zahnimplantat bei DentSpa in Istanbul
Vorher und nachher: Zahnimplantat bei DentSpa in Istanbul

Was Sie vor dem ersten Termin wissen sollten

Der wichtigste Punkt beim Zahnimplantat-Ablauf ist die Reihenfolge. Erst wird der Befund erhoben und die Behandlung geplant. Danach wird das Implantat eingesetzt. Es folgt die Einheilphase. Anschließend werden Implantat und Zahnersatz miteinander verbunden.

Die DGI nennt für die gesamte Behandlung in der Regel drei bis vier Monate.1 Bei einem notwendigen Knochenaufbau kann sich dieser Zeitraum verlängern, weil der aufgebaute Knochen zunächst mehrere Monate heilen muss.1

Wenn Sie Ihren eigenen Ablauf besprechen möchten, können Sie bei DentSpa eine kostenlose Beratung auf Deutsch vereinbaren. Dabei beginnt die Planung mit Ihrem Befund und Ihren Erwartungen. Sie erfahren, welche Schritte notwendig sind und wie viele Besuche für Ihre Behandlung realistisch sind.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Sitzungen braucht man für ein Zahnimplantat?

Eine feste Gesamtzahl an Sitzungen gibt es nicht. Der Ablauf beginnt mit Untersuchung, Planung und gegebenenfalls Vorbehandlung, anschließend folgen Implantation, Einheilung und bei geschlossener Einheilung die Freilegung. Für die anschließende prothetische Behandlung nennt die DGI je nach Umfang üblicherweise drei bis acht Sitzungen.1

Wie lange dauert es vom Zahn ziehen bis zum fertigen Implantat?

Das hängt davon ab, wann das Implantat eingesetzt werden kann. Nach Angaben der DGI kann es direkt nach dem Zahnziehen oder bei einer verzögerten Sofortimplantation nach etwa sechs Wochen gesetzt werden. Die anschließende Einheilung dauert etwa acht bis zwölf Wochen. Die gesamte Behandlung ist laut DGI in der Regel binnen drei bis vier Monaten abgeschlossen.1

Wie wird ein Zahnimplantat eingesetzt?

Ein Zahnimplantat wird als künstliche Zahnwurzel in den Kieferknochen eingesetzt. Die DGI beschreibt den Eingriff als in der Regel ambulant und unter örtlicher Betäubung. Die Operation dauert etwa 30 bis 60 Minuten. Danach folgt die Einheilphase, in der sich das Knochengewebe mit der Implantatoberfläche verbindet.1 6

Wie schmerzhaft ist es, ein Zahnimplantat zu setzen?

Das Einsetzen erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung. Die DGI beschreibt deshalb eine Behandlung, bei der die Betäubung für Schmerzfreiheit während des Eingriffs sorgt. Nach der Operation können Wundschmerz und Schwellungen auftreten. Die DGI nennt einfache Schmerzmittel als Möglichkeit, solche Beschwerden zu lindern.1

Wie lange ist man krank nach einer Implantat-OP?

Die meisten Patienten sind laut DGI am nächsten Tag wieder einsatzfähig.1 Die DGZMK empfiehlt nach operativen Eingriffen im Mund- und Kieferbereich dennoch, in der ersten Woche körperliche Anstrengungen zu vermeiden.7 Ob eine Krankschreibung erforderlich ist, entscheidet die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt anhand der individuellen Situation.

Was passiert bei der Freilegung eines Implantats?

Bei einer geschlossenen Einheilung liegt das Implantat zunächst unter dem Zahnfleisch. Nach der Einheilphase wird es in einem kleinen zweiten chirurgischen Eingriff unter örtlicher Betäubung freigelegt. Dadurch wird der Zugang für die weitere prothetische Versorgung geschaffen. Anschließend kann die Versorgung mit dem Zahnersatz vorbereitet werden.1 5

Bekommt man während der Einheilzeit ein Provisorium?

Ja, während der Einheilzeit kann die Zahnlücke mit einem Provisorium geschlossen werden. Die DGI nennt ein Provisorium ausdrücklich für die etwa acht bis zwölf Wochen dauernde Einheilphase. Auch die Bundeszahnärztekammer und die DGZMK beschreiben einen provisorischen Zahnersatz als übliche Versorgung während der Einheilzeit.1 5

Sources

  1. Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) — Patientenbroschüre „Zahnimplantate“ — https://www.dginet.de/wp-content/uploads/sites/4/2023/01/Patientenbroschur-2022-Muster.pdf
  2. Bundesministerium für Gesundheit — Zahnärztliche Behandlung (Stand 3. September 2026) — https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zahnaerztliche-behandlung
  3. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) — Zahnersatz: Antrag bis Abrechnung — https://www.kzbv.de/patienten/patient-und-krankenkasse/zahnersatz/zahnersatz-antrag-bis-abrechnung/
  4. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) — Implantate (Stand April 2022) — https://www.kzbv.de/patienten/medizinische-infos/zahnersatz/implantate/
  5. Bundeszahnärztekammer und DGZMK — Patienteninformation „Implantate“ (Stand 6/2008) — https://www.zahnmedizinische-patienteninformationen.de/documents/10165/1430990/Implantate+-+ein+Fortschritt+beim+Ersatz+fehlender+Za%CC%88hne.pdf/008b8eba-fdfe-407c-87fc-d3142738d2c8
  6. IQWiG, gesundheitsinformation.de — Kronen, Brücken, Implantate: Welche Arten von Zahnersatz gibt es? (aktualisiert am 13. Mai 2026) — https://www.gesundheitsinformation.de/kronen-bruecken-implantate-welche-arten-von-zahnersatz-gibt-es.html
  7. DGZMK und DGMKG — Verhaltensregeln nach operativen Eingriffen im Mund- und Kieferbereich (07/2016) — https://www.zahnmedizinische-patienteninformationen.de/documents/10157/903264/Verhaltensregeln+nach+operativen+Eingriffen+im+Mund-+und+Kieferbereich/f323e16a-685c-40db-829c-e73312857672